Entlohnung nach VSG-KV (Gehaltsgruppe 2): Mindestgehalt € 2.304,- (100%) brutto zuzüglich Erschwerniszulage. Die Einstufung erfolgt nach relevanten Vordienstzeiten.
Gaißau
Persönliche Assistenz für Freizeitaktivitäten
m / w / d, ca. 6 Wochenstunden
Wir suchen ab sofort für circa sechs Wochenstunden eine Persönliche Assistenzkraft für eine Assistenznehmerin (Rollstuhlfahrerin). Arbeitsort ist Gaißau.
Entlohnung nach VSG-KV (Gehaltsgruppe 2): Mindestgehalt € 2.304,- (100%) brutto zuzüglich Erschwerniszulage. Die Einstufung erfolgt nach relevanten Vordienstzeiten.
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung per Mail an personal@mohi-dornbirn.at.
Interessiert, aber für Sie passt der Arbeitsort, die Arbeitszeit oder die Stundenanzahl nicht? Kontaktieren Sie uns gerne und wir finden gemeinsam eine Lösung, die sich Ihrem Alltag anpasst.